Weiterbildungsstipendium für überdurchschnittliche Leistungen
Wer kann gefördert werden?
Um ein Weiterbildungsstipendium bewerben kann sich, wer...
Förderfähig sind u.a. folgende Maßnahmen:
Bitte beachten Sie: Bereits begonnene Weiterbildungen können nicht gefördert werden. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung beantragt werden.
Wie hoch und wie lange wird gefördert?
Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 Euro; also insgesamt bis zu 8.700 Euro beantragen. Der Eigenanteil beträgt 10 Prozent der Kosten pro Fördermaßnahme.
Wo kann man sich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen des Weiterbildungsstipendiums ist die Prüfstelle, bei der das Ausbildungsverhältnis der Bewerberin/des Bewerbers eingetragen war (HWK/IHK).
Der Antrag ist bei der jeweiligen Kammer zu stellen. Antragsformulare befinden sich auf der entsprechenden Homepage.
Die Förderung wird nach dem Losverfahren entschieden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Tel. / WhatsApp: 07345 92 91 470
Fax: 07345 92 91 471
E-Mail: info@meister-fitmacher.com
Anmeldeformular zum Ausdrucken Anmeldung 01_24_4.pdf (829.92KB) |
Anmeldung 01_24_4.pdf (829.92KB) |
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