Rechenbeispiel:
Die Weiterbildungskosten und Prüfungsgebühren können mit bis zu 50% staatl. Zuschuss finanziert werden. Die restlichen 50% können über ein zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KWF) abgedeckt werden. Bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildung werden 50% des KFW Darlehens erlassen. Es können maximal 75% der Fortbildungskursen gefördert werden.